Lechner: Härte für bäuerliche Grünlandbetriebe in Roten Gebieten abwenden

Weil die EU-Kommission den von Deutschland emissionsbasierten und an das Verursacherprinzip knüpfenden Ansatz zur Ausweisung der Roten Gebiete ablehnt, hat das SPD-geführte Umweltministerium die Roten Gebiete in Niedersachsen jetzt ausgeweitet. Die in dieser Woche an den Bund gemeldeten Flächen beziehen mehr als 150.000 ha bisher ausgeschlossenes Grünland ein.

„Wir befürchten, dass die Aufgabe des emissionsbasierten Ansatzes in den Verhandlungen mit Brüssel zu einer existenzgefährdenden Härte für Grünlandbetriebe führt. Auch die bäuerliche Landwirtschaft in Neustadt und Wunstorf würde das empfindlich treffen“, warnt Lechner. „In dieser Größenordnung Grünland als Rote Gebiete auszuweisen, ist Landwirtinnen und Landwirten nicht mehr zu erklären“, unterstreicht der Landtagsabgeordnete und kritisiert die mangelnde Unterstützung der neuen Bundesregierung für die niedersächsische Landwirtschaft.

Zum Hintergrund: Die EU-Nitratrichtlinie zum Schutz des Grundwassers schreibt einen Grenzwert von 50 mg pro Liter Grundwasser vor. Bei Überschreitung darf nur noch 20 Prozent unterhalb des eigentlichen Bedarfs gedüngt werden.

„Ich unterstütze die Forderung und den Einsatz unserer Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast auf Bundesebene, bei der Ausgestaltung der novellierten Düngeverordnung die Grünlandbetriebe von den Restriktionen in den Roten Gebieten auszunehmen“, erklärt Lechner. „Der flächendeckende Schutz des Grundwassers hat für uns höchste Priorität. Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben große Anstrengungen unternommen, die Nährstoffeinträge zu verringern, auch außerhalb der Roten Gebiete. Wir sind mit unseren Maßnahmen auf dem richtigen Weg, wie der Nährstoffbericht 2020/2021 mit einem weiteren deutlichen Rückgang zeigt“, hebt Lechner hervor.

Wichtig sei jetzt, das Messstellennetz zügig auszubauen, damit Niedersachsen ab 2024 auf ein geostatisches Verfahren auf Grundlage der Verursachergerechtigkeit zur Ausweisung der Roten Gebiete zurückgreifen kann. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass für Grünlandbetriebe der emissionsbasierte Ansatz angewendet wird, bevor Maßnahmen in den Roten Gebieten zum Tragen kommen.