Ab dem 18. Mai können Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche, die coronabedingt erhebliche finanzielle Härten erlitten haben, einen Antrag auf Härtefallhilfe in Niedersachsen stellen.
„Eine besondere finanzielle Härte liegt vor, wenn Unternehmen außerordentliche Belastungen zu tragen haben, die absehbar ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Vorausgesetzt wird, dass die Antragsteller im Zeitraum November 2020 bis Juni 2021 die bisherigen Wirtschaftshilfen nicht in Anspruch nehmen konnten. Dazu zählen die November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfen II und III“, erläutert der CDU-Landtagsabgeordnete das gemeinsame Förderangebot von Bund und Land Niedersachsen.
Die Fördersummen beziffern sich auf 5000 bis 100.000 Euro. Analog zur Überbrückungshilfe III erfolgt der Antrag über prüfende Dritte wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte, um eine schnellere Bearbeitung auf der Grundlage von Einzelfallprüfungen durch die NBank zu gewährleisten. Auch die Kosten für prüfende Dritte sind förderfähig.
„Damit schließen wir eine Förderlücke für Unternehmen und Selbstständige, die wegen spezieller Fallkonstellationen bisher nicht von den umfangreichen Hilfsprogrammen profitieren konnten, deren wirtschaftliche Existenz aber akut bedroht ist“, hebt Lechner hervor.
Die Kosten des Förderprogramms teilen sich Bund und Land Niedersachsen zur Hälfte. Förderzeitraum ist der 1. März bis 30. Juni 2021. Insgesamt stellen Bund und Länder 1,5 Milliarden Euro für den Härtefallfonds bereit.
Alle Informationen sind zentral unter www.haertefallhilfen.de abrufbar. Auch zur Antragstellung gelangen Interessierte über das Portal.